Förderung
KfW Sonderförderung (431)
Im Rahmen des KfW Programms "Energieeffizient Sanieren" werden Zuschüsse zur Förderung spezieller Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden (keine Ferien- und Wochenendhäuser) gewährt.
- In diesem Zuschussprogramm fördert die KfW die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während Ihrer Sanierungsphase in Höhe von 50 % Ihrer Kosten (bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben),
- den Abbau und die fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen (150 Euro pro abgebautem Gerät) oder
- die Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen, wenn Sie den Heizkessel nicht erneuern, mit 25 % der damit verbundenen Kosten.
Ihre Vorteile
- Förderung Ihrer Eigeninitiative (Zuschuss direkt auf Ihr Konto)
- individuelle Beratung - gesenktes Risiko und Kosten
- Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie
- Eigentümer Ihres Wohnraums/-gebäudes sind und selbst darin wohnen oder vermieten oder
- als Mieter mit Zustimmung Ihres Vermieters.
Ihren Antrag stellen Sie nach dem Umbau direkt bei der KfW, spätestens 3 Monate nach Abschluss der Sanierung (Datum der Rechnungsstellung). Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Nicht gefördert werden
- Umbauten an Ferien- und Wochenendhäusern
- Gebäude, die nicht zum Wohnen genutzt werden.
- Aufwendungen für umfassende Energieberatung zählen nicht zum Förderumfang des KfW-Programms 431 (diese wird separat im Programm "Vor-Ort-Beratung" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA gefördert).
Genauere Informationen zu weiteren Förderprogrammen finden Sie unter www.bafa.de und www.kfw.de.
